Die UN-Konvention für Menschenrechte gilt auch bei seelischer Beeinträchtigung. Selbstbestimmung, Partizipation und Inklusion sind auch bei seelischer Not wichtig. Doch was muss sich ändern in der Versorgung, um die Konvention mit Leben zu füllen. Und wie können Betroffene und Angehörige dabei helfen? Welchen Part können Peer-Berater übernehmen?
Teilnehmer_innen EX-IN-Kurs 7, Dipl.-Psych. Gyöngyvér Sielaff, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
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